Allgemeine Geschäftsbedingungen smARTec - Veranstaltungstechnik GmbH (AGB’s)
1. Mietdauer
Der Vertrag erlischt erst, wenn sämtliche Mietgegenstände wieder bei smARTec Veranstaltungstechnik GmbH sind. Bei vorzeitiger Retournierung hat der Mieter keinen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der bezahlten Miete. Der Mieter hat nur Anspruch auf die Mietware während den im Vertrag erwähnten Betriebsdaten. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäss retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter. Hält der Mieter den Rückgabetermin nicht ein, trägt er die Kosten die durch das Fehlen der Geräte entstehen. Zudem behält sich smARTec Veranstaltungstechnik GmbH das Recht vor, die Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.
2. Eigentumsrecht
Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von smARTec Veranstaltungstechnik GmbH und dürfen vom Mieter weder veräußert, verpfändet oder sonst darüber verfügt werden.
Beanstandung über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übergabe der Mietsache (zu Beginn des Mietverhältnisses) geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.
3. Ersatz Geräte
Falls die Mietgeräte bei der Abholung nicht vorhanden sind, ist smARTec Veranstaltungstechnik GmbH bemüht für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietsachen kann smARTec Veranstaltungstechnik GmbH nicht haftbar gemacht werden.
4. Nebenkosten
Verschmutzte oder nicht ordnungsgemäss retournierte Mietgeräte werden zu Lasten des Mieters gereinigt und/oder in gebrauchsfähigen Zustand gebracht.
5. Annullation
Bei Annullierung des Mietvertrages oder der Auftragserteilung, müssen bereits entstandene Kosten bezahlt werden. Zusätzlich ist eine Konventionalstrafe in folgender Höhe zu bezahlen
- Annullierung innert weniger wie 10 Wochen vor dem Miettermin: 50% der Auftragssumme.
- Annullierung innert weniger wie 4 Wochen vor dem Miettermin: 70% der Auftragssumme.
- Annullierung innert weniger wie 1 Woche vor dem Miettermin: 90% der Auftragssumme.
- Annullierung am Veranstaltungstag: 100% der Auftragssumme.
6. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Der Mieter wird entsprechend instruiert. Die Geräte dürfen nur in geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden. Während der Mietzeit auftretende Defekte dürfen nur von smARTec Veranstaltungstechnik GmbH selbst oder durch smARTec Veranstaltungstechnik GmbH bezeichnete Personen behoben werden. Das Material muss bei der Rückgabe sauber und funktionstüchtig sein. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind zu melden.
7. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter verpflichtet sich, alle gemietete Geräte über einen Fehlstromschutzschalter zu beitreiben.
8. Haftung
Während der Mietzeit lehnt smARTec Veranstaltungstechnik GmbH jede Haftung in Zusammenhang mit der Mietsache ab. Insbesondere wird das Material auf Gefahr des Mieters transportiert, gelagert und betrieben. Das Versichern der Anlage, sowie das Einholen der erforderlichen Bewilligungen, ist Sache des Mieters. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verluste der Mietsache.
9. Gerichtstand
Gerichtstand aller Geschäfte ist Aarau. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht.
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